Bestattungshaus Wünnemann

Bestattungsvorsorge

"Vorsorge bedeutet: selbst zu bestimmen, Notwendiges zu regeln, Verantwortung zu übernehmen und Angehörige zu entlasten"

Wir können nicht bestimmen wann unsere Zeit auf Erden endet, aber wir können eine Vorsorge treffen. Sich über den eigenen Tod Gedanken zu machen, ist für den Großteil von uns sehr befremdlich und abschreckend. Aber dennoch hat man meist eine Vorstellung davon wie die eigene Bestattung aussehen soll.

Durch das Abschließen eines Bestattungsvorsorgevertrages können Sie eigene Vorstellungen festlegen und Ihre Angehörigen entlasten.   

Bestattungsvorsorge – Ihre persönlichen Vorteile

  • Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Vertrages zur Festlegung Ihrer individuellen Wünsche mit uns
  • Gleichzeitiger Abschluss eines Treuhandvertrages mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zur treuhänderischen Hinterlegung des bei Ihrem Bestatter ermittelten Kostenrahmens.

» Treuhandvertrag über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Mit diesen beiden zusammengehörenden Verträgen haben Sie alle wichtigen Aspekte berücksichtigt:

  • Absicherung der ermittelten Bestattungskosten
  • Mögliche Absicherung zukünftiger Friedhofs- und Grabpflegegebühren
  • Mögliche Absicherung für ein Grabmal oder Grabzeichen
  • Schutz des angelegten Geldes vor dem unberechtigten Zugriff des Sozialamtes z.B. bei Pflegebedürftigkeit
  • Sichere Geldanlage mit einer soliden Verzinsung ohne zusätzliche Verwaltungskosten
  • Erhalt einer Ausfallbürgschaft für das eingezahlte Kapital von einer namhaften Bank oder Sparkasse
  • Jährlicher Kontoauszug, der auch als Zinsbescheinigung dient
  • Höhere Sicherheit der zweckgebunden hinterlegten Gelder als bei einem Sparbuch vor unberechtigtem Zugriff

Das Treuhandvermögen unterliegt der ständigen Kontrolle eines Aufsichtsrates. Im Leistungsfall wird Ihre Treuhandeinlage einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an Ihren Bestatter zur Durchführung Ihres Bestattungs-Auftrages ausgezahlt. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich über den Bestatter. Der Vorsorgebetrag steht auch dann zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamtes Ihren Lebensunterhalt unterstützen.

Martin Schulte GmbH
Geschäftsführer: Martin Schulte
Massener Bahnhofstraße 39
59427 Unna-Massen
Telefon: 02303 - 95 31 85