"Vorsorge bedeutet: selbst zu bestimmen, Notwendiges zu regeln, Verantwortung zu übernehmen und Angehörige zu entlasten"
Wir können nicht bestimmen wann unsere Zeit auf Erden endet, aber wir können eine Vorsorge treffen. Sich über den eigenen Tod Gedanken zu machen, ist für den Großteil von uns sehr befremdlich und abschreckend. Aber dennoch hat man meist eine Vorstellung davon wie die eigene Bestattung aussehen soll.
Durch das Abschließen eines Bestattungsvorsorgevertrages können Sie eigene Vorstellungen festlegen und Ihre Angehörigen entlasten.
» Treuhandvertrag über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
Mit diesen beiden zusammengehörenden Verträgen haben Sie alle wichtigen Aspekte berücksichtigt:
Das Treuhandvermögen unterliegt der ständigen Kontrolle eines Aufsichtsrates. Im Leistungsfall wird Ihre Treuhandeinlage einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an Ihren Bestatter zur Durchführung Ihres Bestattungs-Auftrages ausgezahlt. Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich über den Bestatter. Der Vorsorgebetrag steht auch dann zur Verfügung, wenn das beauftragte Bestattungsunternehmen nicht mehr bestehen sollte oder Leistungen des Sozialamtes Ihren Lebensunterhalt unterstützen.
(Quelle: www.bestatter.de)